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Bedingungen und Konditionen

 

Allgemeine Verkaufsbedingungen Suntrans New Energy

Artikel 1 - Allgemeine Bestimmungen

1.1 Diese allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen dem Verkäufer Suntrans New Energy BV und dem Käufer, es sei denn, in einem schriftlichen Vertrag wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

1.2 Mit der Annahme des Angebots erklärt sich der Käufer automatisch mit den darin genannten allgemeinen Verkaufsbedingungen einverstanden. Die Annahme kann durch ein unterzeichnetes Angebot oder durch eine Bestätigung per E-Mail, WhatsApp usw. nachgewiesen werden.

1.3 Der von Suntrans angegebene Preis beinhaltet nicht nur den Preis der Waren, Teile oder Dienstleistungen, sondern auch Kosten wie Verwaltungs- und Verpackungskosten, und ist gegebenenfalls um die Mehrwertsteuer oder andere fällige Abgaben zu erhöhen.

Artikel 2 - Zahlungen

2.1 Bei Auftragserteilung ist der Käufer verpflichtet, innerhalb von 10 Tagen eine Anzahlung in Höhe von 30 % des Gesamtauftragswertes zu leisten, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Die Produktion der bestellten Waren wird erst nach Zahlung dieser Anzahlung in Angriff genommen.

2.2 Wird die Anzahlung nicht rechtzeitig geleistet, hat Suntrans New Energy das Recht, den Vertrag innerhalb von 14 Tagen außergerichtlich zum Nachteil des Käufers aufzulösen und ihn davon in Kenntnis zu setzen. Von Rechts wegen ist eine Entschädigung in Höhe von 10 % des Anzahlungsbetrags fällig, mit einem Mindestbetrag von 250,00 €.

2.3 Die restlichen 70% des Rechnungsbetrages sind innerhalb von 14 Tagen nach Aufforderung durch Suntrans New Energy und in jedem Fall vor Lieferung der bestellten Ware zu zahlen.

2.4 Bei Zahlungsverzug wird von Rechts wegen und ohne weitere Inverzugsetzung eine Entschädigung in Höhe von 10 % (Mindestbetrag: 500,00 €) sowie Zinsen in Höhe von 10 % (Mindestbetrag: 500,00 €) auf den geschuldeten Betrag fällig, es sei denn, das Gesetz über den Zahlungsverzug bei Handelsgeschäften vom 02.08.2002 berechtigt zu höheren Zinsen; in diesem Fall gilt es.

2.5 Sollten sich die Rohstoffpreise oder andere Preise, die sich auf die bestellte Ware auswirken, um 10% oder mehr erhöhen, hat Suntrans New Energy das Recht, diese Erhöhungen an den Kunden weiterzugeben. Suntrans New Energy kann diese Preiserhöhung und deren Auswirkung auf den Preis des Endprodukts mit allen rechtlichen Mitteln nachweisen. Diese Bestimmung gilt auch für zum Zeitpunkt der Bestellung nicht vorhersehbare staatliche Abgaben.

2.6 Das Eigentum an den Waren geht erst zum Zeitpunkt der Lieferung und unter der Voraussetzung der vollständigen Bezahlung des Preises über.

Artikel 3 - Lieferung

3.1 Suntrans New Energy informiert den Käufer nach bestem Wissen und Gewissen und so schnell wie möglich über die geltenden Lieferfristen. Die angegebenen Lieferzeiten werden nach bestem Wissen und Gewissen angegeben, sind aber im Prinzip nur Richtwerte. In der Regel beträgt sie 6 bis 8 Wochen. Sie beginnen erst nach Eingang der geforderten Anzahlung bei Lieferung und verlängern sich bei Zahlungsverzug entsprechend. Suntrans New Energy behält sich das Recht vor, Gründe für eine zwischen Bestellung und Zahlung eingetretene Lieferverzögerung nachzuweisen.

3.2 Der Verkäufer kann nicht für Verspätungen aufgrund von höherer Gewalt während des Versands verantwortlich gemacht werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf: extreme Wetterbedingungen, Streiks, Naturkatastrophen, Krieg oder Unruhen, Pandemien, Zollkontrollen, unvorhergesehene Probleme mit (externen) Lieferanten usw.

3.3 Im Falle eines von Suntrans New Energy zu vertretenden Lieferverzugs schuldet er nach Mahnung eine pauschalierte Entschädigung in Höhe von 10 % des ausstehenden Betrages sowie Zinsen in Höhe von 10 % pro Jahr Verzug ab Mahnung.

3.4 Sobald die Ware den Hersteller verlassen hat, ist eine Stornierung der Bestellung nicht mehr möglich.

3.5 Eventuelle Rechnungsbeanstandungen oder Bemerkungen zur Lieferung müssen spätestens 14 Tage danach bei Suntrans eingehen.

Artikel 4 - Rückgaberecht

4.1 Der Käufer hat das Recht, innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt der Ware einen Antrag auf Rückgabe zu stellen. Nach Ablauf dieser Frist erlischt das Rückgaberecht. Es wird dann ein pauschaler Schadensersatz in Höhe von 15% des Auftragswertes fällig. Diese Möglichkeit gilt nur für Lagerware und nicht für Waren, die speziell nach den Spezifikationen des Kunden angefertigt wurden.

4.2 Die Kosten für die Rücksendung der Ware trägt der Käufer, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

Artikel 5 - Qualitätsstandards

5.1 Herstellung nach genehmigten Mustern oder technischen Zeichnungen.

Artikel 6 - Versandinformationen

6.1 Güter, die von Xiamen Port, China, nach Rotterdam Port, Niederlande, auf dem Seeweg verschifft werden. Es sind sowohl Transit- als auch Teillieferungen erlaubt.

Artikel 7 - Gültigkeit des Kaufvertrags

7.1 Gültig ab dem Datum der vollständigen Unterzeichnung durch alle beteiligten Parteien oder der Bestätigung per E-Mail.

Artikel 8 - Toleranzklausel

8.1 Eine Gewichtsabweichung von +/- 5 % ist zulässig.

Artikel 9 - Schlussbestimmungen

9.1 Änderungen dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen sind nur nach schriftlicher Bestätigung durch den Verkäufer wirksam. Die Änderung kann durch ein unterschriebenes Angebot oder durch eine Bestätigung per E-Mail, WhatsApp, etc. nachgewiesen werden.

9.2 Im Falle von Streitigkeiten sind die belgischen Gerichte zuständig und es gilt belgisches Recht. Als Erfüllungsort für die Erfüllung von Verpflichtungen wird Mol oder Turnhout bestimmt. Für Streitigkeiten außerhalb Europas wird auf das Mainland-Hong Kong Joint Mediation Center oder das Hong Kong International Arbitration Centre verwiesen.

GARANTIEBEDINGUNGEN

Garantiebedingungen für Solarmodul-Montagegeräte

1. Dauer der Garantie:

Diese Garantie gilt für einen Zeitraum von 10 Jahren ab dem Kaufdatum und deckt alle von Suntrans New Energy verkauften Montagegeräte ab. Diese Frist gilt, sofern im Kaufvertrag nicht anders angegeben.

2. Erfassungsbereich:

Diese Garantie deckt Material- und Verarbeitungsfehler bei normalem Gebrauch und Service ab. Die Garantie umfasst unter anderem den Schutz vor strukturellen Mängeln, erheblicher Korrosion, die die Funktionalität des Produkts beeinträchtigt, und Bruch unter normalen Umweltbedingungen.

3. Ausschlüsse:

Die Garantie deckt nicht ab:

- Schäden durch unsachgemäße Installation oder Wartung.

- Schäden, die durch Veränderungen, Missbrauch, Fahrlässigkeit oder Unfälle entstehen.

- Normale Abnutzung und Verschleiß.

- Kosmetische Probleme wie Kratzer oder oberflächliche Korrosion, die die strukturelle Integrität oder Funktionalität des Geräts nicht beeinträchtigen.

4. Anspruchsprozess:

Um einen Garantieanspruch geltend zu machen, muss der Kunde:

- Kontaktieren Sie Suntrans New Energy unter [email protected] innerhalb der Garantiezeit.

- Legen Sie einen Kaufnachweis und gegebenenfalls Fotos des Mangels vor.

- Erlauben Sie Suntrans New Energy oder seinem bevollmächtigten Vertreter, das Produkt auf Wunsch zu inspizieren.

5. Abhilfemaßnahmen:

Nach der Validierung eines Garantieanspruchs kann Suntrans New Energy nach eigenem Ermessen:

- Ersetzen Sie das defekte Gerät durch ein neues oder generalüberholtes Produkt.

- Bieten Sie eine Gutschrift für zukünftige Käufe an, wenn eine Reparatur oder ein Austausch nicht möglich ist.

6. Übertragbarkeit:

Diese Garantie ist auf nachfolgende Eigentümer der Immobilie, in der das Gerät installiert ist, übertragbar, sofern der Originalkaufbeleg oder der Nachweis der Garantieübertragung vorgelegt wird.

7. Begrenzung der Haftung:

Suntrans New EnergyDie Haftung von im Rahmen dieser Garantie ist auf den oben beschriebenen Ersatz oder die Gutschrift/Erstattung beschränkt. Es werden keine weiteren ausdrücklichen Garantien gegeben. Suntrans New Energy haftet nicht für beiläufig entstandene Schäden oder Folgeschäden, die sich aus der Verwendung oder der Unfähigkeit zur Verwendung des Geräts ergeben.